1/DLII4/VV733 - Rahmenvereinbarung 1/BIUD/W0616 über die Lieferung von Kopfkissen und Steppdecken
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RV 1/BIUD/W0616 Kopfkissen und Steppdecken
- 39510000 · 1/DLII4/VV733 - Rahmenvereinbarung 1/BIUD/W0616 über die Lieferung von Kopfkissen und Steppdecken
Nachhaltigkeit Bezugsstoff Der Bezugsstoff muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Made in Green by OEKO-TEX Alternativ können auch die entsprechenden, nachfolgend aufgeführten, Einzelnachweise erbracht werden: o Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II o STeP by OEKO-TEX Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Füllung Die Füllung muss die folgenden Anforderungen erfüllen: • Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) dürfen zum Aufschäumen von Polyurethan nicht verwendet werden. o zulässige Nachweis: Herstellererklärung oder Zertifikat "Blauer Engel" (DE-UZ 154) oder Zertifikat "bluesign® product" (Die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.) Die entsprechenden Erklärungen, Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibungen. Nachhaltigkeit Bezugsstoff Der Bezugsstoff muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Made in Green by OEKO-TEX Alternativ können auch die entsprechenden, nachfolgend aufgeführten, Einzelnachweise erbracht werden: o Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II o STeP by OEKO-TEX Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Füllung Die Füllung muss die folgenden Anforderungen erfüllen: • Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) dürfen zum Aufschäumen von Polyurethan nicht verwendet werden. o zulässige Nachweis: Herstellererklärung oder Zertifikat "Blauer Engel" (DE-UZ 154) oder Zertifikat "bluesign® product" (Die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.) Die entsprechenden Erklärungen, Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Qualitätssicherung Der Auftragnehmer (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) hat ein Qualitätsmanagement durchzuführen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigen. Zudem behält sich die auftragserteilende Dienststelle geeignete Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit vor (z.B. Feststellungen anlässlich eines Firmenbesuchs, Besichtigung der Produktion, Einholung von Referenzen, o.ä.). Hierzu ist auf Verlangen Zutritt zu den Produktions-stätten zu gewähren. Einzureichende Dokumente Zusätzlich zu den ggf. bereits genannten Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind mind. folgende Dokumente in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen: • ausführliches technisches Datenblatt Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 2) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und/oder di
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